Wer sich ein Haus neu baut, der sollte sich bereits in der Planungsphase Gedanken darüber machen, wie er denn seine Fahrzeuge und seine Gerätschaften unterbringen möchten. Denn nicht alle Häuser, die heute gebaut werden, verfügen über einen Keller oder einen entsprechenden Anbau.
Wie viel Platz wird benötigt?
Sicherlich hat jeder Bauherr eine genaue Liste im Kopf, welche Dinge außerhalb des Hauses untergebracht werden müssen: Auto, Fahrräder, Rasenmäher, Gartengeräte, Gartenmöbel usw. .Bei vielen wird diese Liste unendlich lang werden. Daher ist bereits in der Planungsphase zu bedenken, welches Gerät wohin gehört. Wer im hinteren Bereich des Gartens die Möglichkeit hat, ein ausreichend großes Gartenhaus aufstellen zu können, kann bereits viele Dinge von der Liste streichen. Ob dort aber auch die „Werkstatt“ mit Werkzeug und Werkbank Platz findet? Auf der anderen Seite: Wenn man an seinem Fahrzeug bastelt, möchte man nicht unbedingt durch den ganzen Garten laufen, um die notwendigen Werkzeuge zu besorgen.
Für die Größe einer Garage bzw. eines Carports ist natürlich entscheidend, ob ein oder mehrere Fahrzeuge, hierzu gehören auch die Fahrräder, untergestellt werden müssen. Auch ist der persönliche Anspruch an den Stellplatz des Autos entscheidend. Nicht jeder Autobesitzer besteht auf einen festen, trockenen Stellplatz. Somit würde ein Carport ausreichen.
Vorteil eines Carports
Das Carport hat augenscheinlich zunächst den großen Vorteil, dass es weniger Platz benötigt als eine geschlossene Garage. Doch ein anderer Aspekt ist wesentlich entscheidender. Denn für den Bau eines Carports ist in den meisten Gemeinden keine Baugenehmigung notwendig. Der Bau muss lediglich angezeigt und die Mindestabstände zum Nachbarn eingehalten werden. Ist letzteres nicht möglich, kann man versuchen, sich vom Nachbarn eine sogenannte Baulasterklärung unterschreiben zu lassen. In dieser erklärt er sich bereit, die Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu akzeptieren.
Wird diese beim Bauamt mit der Bauanzeige eingereicht, gibt es für gewöhnlich keine Schwierigkeiten. Natürlich sind auch die Kosten für das Carport wesentlich geringer. Denn bereits die Baugenehmigung schlägt kostenmäßig zu Buche. Allerdings ist zu beachten, dass selbst in einem optimal errichteten Carport niemals die vollständige Trockenheit und Sicherheit herrscht wie in einer Garage. Dies wirkt sich unter anderem auch auf die Versicherungskosten aus.
Der Bau einer Garage ist grundsätzlich mit einer Baugenehmigung verbunden. Denn es handelt sich um ein feststehendes Gebäude, das nicht „verrückbar“ ist. Das bedeutet, es ist aufgrund seines Fundamentes mit dem Erdboden fest verbunden und zählt somit als reguläres Gebäude für das es eine Baugenehmigung bedarf. Beim Bau einer Garage handelt es sich aber ganz offensichtlich um eine Aufwertung des Grundstückes mit sämtlichen Gebäuden.