Als Mieter genießt man zwar einige Rechte, man hat jedoch auch Pflichten. Normalerweise wird alles, was die Wohnung und das Verhalten der Mieter betrifft, in einem Mietvertrag festgehalten. Aber was ist, wenn an das eine oder andere nicht gedacht wurde?
Muss sich ein Raucher offenbaren?
Wie sieht es beispielsweise bei Rauchern in einer Mietwohnung aus? Muss der Vermieter vor dem Einzug darauf hingewiesen werden, dass sich Raucher unter den Mietern befinden? Hier gibt es ein klares: NEIN. Auch vorformulierte Klauseln im Mietvertrag können ad acta gelegt werden. Anders ist es, wenn der Vermieter einen von alleine darauf anspricht, dann muss wahrheitsgetreu geantwortet werden.
Auch die Nachbarn können in der Regel nichts dagegen sagen, wenn auf einem Balkon geraucht wird, mehrere Klagen wurden von den Gerichten abgewiesen, mit der Begründung: Das Persönlichkeitsrecht des Rauchers müsste beachtete werden. Bei einem Auszug müssen natürlich sichtbare Mängel, die durch den Rauch hervorgerufen wurden, beseitigt werden. Meistens genügen hierzu Farben und Tapeten.
Tierhaltung in der Mietwohnung!
Bei der Mehrzahl der Mietverträge ist eine Tierhaltung von vorn herein verboten. Schafft der Mieter sich ohne Wissen des Vermieters ein Tier an, kann das zu einer fristlosen Kündigung führen. In der Vergangenheit mussten sich viele Gerichte mit der Frage befassen, zumal Tiere, wie Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen zu den Kleinsttieren gehören. Doch wo fängt klein an und wo hört es auf? Gegen Ziervögel und Zierfische und die besagten Hamster usw. hat so gut wie kein Vermieter etwas. Eine genaue Erlaubnis dafür braucht man als Mieter auch nicht einzuholen.
Bei größeren Tieren liegt die Sachlage etwas anders. Hunde, besonders sogenannte Kampfhunde oder vielleicht sogar Schlangen, sind in einer Mietwohnung weniger gern gesehene Gäste. Hier kann es zu Lärmbelästigung, üblen Gerüchen oder eventuell Angriffen kommen, und wenn die anderen Mietparteien sich belästigt dadurch fühlen, muss das Tier wieder weggegeben werden oder ein Auszug regelt die Angelegenheit. Meistens kann eine Tierhaltung in Ruhe mündlich mit dem Vermieter abgesprochen werden. Sollten auch die Nachbarn einverstanden sein, ist ein Tier kaum ein Problem. Für einen alten Menschen ist ein kleiner Hund vielleicht die einzige Möglichkeit an die Luft zu kommen und nicht allein zu sein.